Wie lässt sich ein Geschäftsbericht sinnvoll entschlacken? (1/2)

Bald bricht wieder die Reporting Season an. Ein Geschäftsbericht kann heute in derart vielfältiger Form erarbeitet, mit allerlei Kann-Stoff angereichert und auf unterschiedlichen Kanälen dem Publikum zur Verfügung gestellt werden, dass leicht einmal das Wesentliche aus dem Blickfeld rutscht und es dem Publikum auf dem Jahrmarkt der Möglichkeiten schwindlig wird. Was also gilt es bei der Erarbeitung der nächsten Geschäftsberichte zu beherzigen?

10 Thesen zeigen auf, wie sich die Jahresberichterstattung zum Vorteil der Aktionäre, Investoren, Analysten, weiterer Stakeholder und der Unternehmen selbst optimieren lässt (Teil 1):

These 1: Konzentrieren Sie sich auf den geforderten Pflichtstoff.
Die Reporting Season dient der zeitnahen Publikation der Jahresabschlüsse. Naturgemäss ist die Aufmerksamkeit sämtlicher relevanter Stakeholder-Gruppen in dieser Zeit durch die Fülle der Jahresabschlüsse stark überbeansprucht. Wer als Unternehmen seine Informationen gut aufbereitet und von unnötigem Ballast befreit liefert, kann sich voll darauf konzentrieren, Prozesse zu beschleunigen und entschlacken, und erfüllt dennoch seine Aufgaben mustergültig.

These 2: Die Kür geht in der reich befrachteten Reporting Season oft unbeachtet unter.
Unternehmen haben viel Interessantes zu erzählen. Nur, muss dies zwingend dann kommuniziert werden, wenn die Adressaten ohnehin kaum Zeit dafür haben? Welcher professionelle Marktteilnehmer hat schon Zeit, einen Geschäftsbericht von mehreren Hundert Seiten während der Reporting Season zu lesen? Und geben wir uns ehrlich Rechenschaft darüber, ob der Geschäftsbericht nach der Reporting Season noch hervorgeholt wird, um dann all den Kür-Stoff zu lesen?

These 3: Nicht jede Stakeholder-Gruppe will wirklich ein speziell auf sie abgestimmtes Kapitel im Geschäftsbericht.
Aufmerksamkeit für berechtigte Anliegen vieler Stakeholder-Gruppen lässt sich nicht allein im Geschäftsbericht dokumentieren. In dieser Publikation kann durchaus auf später erfolgende Publikationen oder auf nicht speziell in den Geschäftsbericht verpackte Inhalte verwiesen werden.

These 4: Die Liste der geforderten Inhalte eines Geschäftsberichts ist erstaunlich kurz.
Gesetzgeber und SIX Swiss Exchange fordern von börsenkotierten Unternehmen einen durchaus überschaubaren Inhalt für Geschäftsberichte: Ein Jahresbericht zuhanden der Generalversammlung ist gesetzlich gefordert und wird oft von einem Brief an die Aktionäre eingeleitet. Separate Informationen zur Organisation des Unternehmens oder bezüglich Informationen für Investoren sind über das im Kapitel zur Corporate Governance geforderte Mass bereits optional. Ein typischer Geschäftsbericht eines von einer Holding-Gesellschaft geleiteten Konzerns umfasst sodann Konzernrechnung und Holding-Abschluss mit den entsprechenden Anhängen und Revisionsberichten. Typischerweise lässt sich dieser Stoff auf 60-80 Seiten durchaus übersichtlich darstellen.

These 5: Kür-Stoff entfaltet quer zum IR-Unternehmenskalender mehr Wirkung.
Nach der intensiv befrachteten Reporting Season werden die Adressaten für Unternehmensnachrichten wieder empfänglicher. Kür-Stoff, der in der Geschäftsbericht-Saison unbeachtet untergeht, entfaltet etwa an einer Generalversammlung und im Nachgang an diese bei vielen Lesern mehr Nachhall, Wirkung und vor allem dauerhafte Verbundenheit.

© Sensus Communication Consultants GmbH E-Mail CH-8800 Thalwil