Roadshows mit CEO und CFO: Genügt das?

Schon bevor börsengehandelten Unternehmen überhaupt erste Eckwerte zum Jahresabschluss bekanntgeben, versuchen CEOs und CFOs anlegehungrige Investoren mit ihren Unternehmensstrategien als Anleger zu halten bzw. gewinnen. Nach Vorlage der Abschlüsse stehen dann nationale und internationale Roadshows an. Obwohl diese einen Grossteil der für Investor Relations reservierten Zeit von CEOs und CFOs beanspruchen, genügen solche Investoren-Reisen heute nicht mehr.

In den Investor Relations hat die Diskussion über gute Unternehmensführung („Corporate Governance“) in der jüngeren Vergangenheit viel Raum eingenommen und durchaus einiges bewirkt. In den börsenkotierten Unternehmen wurde im Zuge dieser Diskussion die nach Gesetz unverändert mögliche Personalunion von Verwaltungsratspräsident und CEO zunehmend zum Auslaufmodell. Der Verwaltungsrat hat Ausschüsse geschaffen, die von verschiedenen Vorsitzenden präsidiert werden, um die Machtfülle des Präsidenten weiter zu beschränken und die Kontrolle im Sinne und Interesse aller Aktionäre zu verbessern. Die Generalversammlung hat als Versammlung der Eigentümer der Gesellschaft wesentliche und immer mehr Entscheidungen zu treffen. Während die Stimmabgabe für Privatinvestoren freiwillig bleibt, stipuliert die VegüV für Pensionskassen eine Stimmpflicht. Im Zuge dieser neuen Bestimmung etablierte sich im Investor-Relations-Dialog in den letzten Jahren auch in der Schweiz eine neue Gruppe von Gesprächspartnern: die Stimmrechtsberater oder Proxy Advisors. Diese hatten hierzulande bis vor wenigen Jahren vorab die Traktandenlisten der SMI-Gesellschaften untersucht und Abstimmungsempfehlungen veröffentlicht. Mittlerweile decken hiesige Stimmrechtsberater sämtliche Gesellschaften ab und publizieren Abstimmungsempfehlungen für die anstehenden Generalversammlungen. Nun obliegt nach Gesetz dem Verwaltungsrat die Traktandierung und Durchführung der Generalversammlung. Damit ist auch der Verwaltungsrat und – als Vertreter der Gesellschaft nach aussen – vor allem der Verwaltungsratspräsident in einer zusätzlichen Kommunikationspflicht. Er hat die Interessen aller Aktionäre zu wahren, die operative Geschäftsführung durch CEO und CFO zu überwachen und vordringlich auch die Diskussion mit den Aktionärsberatern, den abstimmungswilligen Pensionskassen und nicht zuletzt den Privataktionären über die vielfältigen Aspekte der Corporate Governance zu führen. Mit anderen Worten: Die für Investor Relations zuständigen Stellen im Unternehmen tun gut daran, nicht nur CEO und CFO für Roadshows über die Themenbereiche Geschäftsabschluss und operative Strategieumsetzung zu briefen. Im zeitlich meist sehr knappen Vorfeld der Generalversammlung gilt es zusehends auch den Präsidenten des Verwaltungsrats auf eine wachsende Zahl Meetings mit Investoren und Proxy-Advisors zu den Fragen der übergeordneten Strategie und vor allem der Corporate Governance sowie der Entschädigungsmodelle vorzubereiten.

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